Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das den Transport und die dauerhafte Speicherung von CO₂ ermöglicht. Damit darf Kohlendioxid, z.B aus der Zement- oder Kalkindustrie, aufgefangen und unterirdisch gespeichert werden – auch unter dem Meeresboden vor der deutschen Küste. Ausgenommen sind bestimmte Schutzgebiete. Die rechtliche Grundlage dafür schafft der Einsatz der sogenannten CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage).
Doch Umweltschützer:innen warnen vor Risiken: Kommt es in unterirdischen CO₂-Lagern zu Lecks, kann Kohlendioxid entweichen, Trinkwasser verunreinigen und im Meer zur Versauerung beitragen. Zudem befürchten sie, dass CCS Unternehmen vom notwendigen Klimaschutz abhält.
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